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Versicherungsrecht
Das Gebiet des Versicherungsrechts erschöpft sich nicht
etwa in Verkehrsunfällen, auch wenn diese Fragenkreise thematisch schon
darunter fallen. Wir verstehen unter diesem Bereich sämtliche Rechtsfragen,
die mit einem privaten Versicherungsvertrag im Zusammenhang stehen können.
Natürlich denkt man spontan an die private Krankenversicherung, wenn
man wiederum private Versicherungsverträge hört. Gewiss fällt
diese auch darunter, doch auch diese Assoziation springt zu kurz: Tatsächlich
fallen Lebensversicherungen wie private Rentenversicherungen,
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und private Pflegeversicherungen,
Fahrzeug- und Hausratversicherungen, Rechtsschutz-
und Sachversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen,
Bauwesen- und Berufshaftpflichtversicherungen,
Betriebs-, Geschäfts- und "D
& O"–Versicherungen" darunter; die Aufzählung
ist nicht einmal abschließend. Kurz gesagt geht es beim privaten Versicherungsrecht
immer um die Rechtsbeziehung zwischen dem so genannten Versicherungsnehmer
und einer privatrechtlich organisierten Versicherung im Gegensatz zu einer
öffentlich–rechtlich organisierten Versicherung (wie beispielsweise
den Berufsgenossenschaften, den gesetzlichen Krankenversicherungen oder der
Bundesversicherungsanstalt).
Fast jeder unterhält Versicherungsverträge, weil
es allgemein bekannt ist, dass man gut daran tut, sich gegen allgemeine Risiken
abzusichern. Den meisten ist aber nicht bewusst, dass sie entweder zu wenige
Risiken abgedeckt haben, oder sie verfügen über einen völlig
überzogenen Versicherungsschutz. In beiden Fällen ist der Versicherungsschutz
jedenfalls nicht optimal. Dies liegt vor allem daran, dass Agenten, Vertreter
oder Makler hauptsächlich am Abschluss des einzelnen Vertrages interessiert
sind, denn dafür bekommen sie Provision, nicht jedoch an der Optimierung
des Gesamtkonzeptes. Hier kann bereits am Anfang ein unabhängiger
Berater helfen, und dies ist – erstaunlicherweise, aber geeigneter Weise
– ein Rechtsanwalt, der mit der Versicherungswirtschaft vertraut ist.
Bereits beim Vertragsabschluss können oft ungeahnte
Fehler begangen werden: Verlässt man beispielsweise die gesetzliche
Krankenversicherung, da die Tarife der privaten Krankenversicherung einfach
günstiger zu sein scheinen, und werden beim Abschluss des privaten
Vertrages versehentlich falsche Angaben gemacht, zu denen oft sogar noch
der Vermittler verleitet, kann der private Krankenversicherer, wenn der
Versicherungsfall eintritt, die Leistung verweigern und den Vertrag sogar
kündigen.
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