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Versicherungsrecht

Das Gebiet des Versicherungsrechts erschöpft sich nicht etwa in Verkehrsunfällen, auch wenn diese Fragenkreise thematisch schon darunter fallen. Wir verstehen unter diesem Bereich sämtliche Rechtsfragen, die mit einem privaten Versicherungsvertrag im Zusammenhang stehen können.
Natürlich denkt man spontan an die private Krankenversicherung, wenn man wiederum private Versicherungsverträge hört. Gewiss fällt diese auch darunter, doch auch diese Assoziation springt zu kurz: Tatsächlich fallen Lebensversicherungen wie private Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen und private Pflegeversicherungen, Fahrzeug- und Hausratversicherungen, Rechtsschutz- und Sachversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, Bauwesen- und Berufshaftpflichtversicherungen, Betriebs-, Geschäfts- und "D & O"–Versicherungen" darunter; die Aufzählung ist nicht einmal abschließend. Kurz gesagt geht es beim privaten Versicherungsrecht immer um die Rechtsbeziehung zwischen dem so genannten Versicherungsnehmer und einer privatrechtlich organisierten Versicherung im Gegensatz zu einer öffentlich–rechtlich organisierten Versicherung (wie beispielsweise den Berufsgenossenschaften, den gesetzlichen Krankenversicherungen oder der Bundesversicherungsanstalt).

Fast jeder unterhält Versicherungsverträge, weil es allgemein bekannt ist, dass man gut daran tut, sich gegen allgemeine Risiken abzusichern. Den meisten ist aber nicht bewusst, dass sie entweder zu wenige Risiken abgedeckt haben, oder sie verfügen über einen völlig überzogenen Versicherungsschutz. In beiden Fällen ist der Versicherungsschutz jedenfalls nicht optimal. Dies liegt vor allem daran, dass Agenten, Vertreter oder Makler hauptsächlich am Abschluss des einzelnen Vertrages interessiert sind, denn dafür bekommen sie Provision, nicht jedoch an der Optimierung des Gesamtkonzeptes. Hier kann bereits am Anfang ein unabhängiger Berater helfen, und dies ist – erstaunlicherweise, aber geeigneter Weise – ein Rechtsanwalt, der mit der Versicherungswirtschaft vertraut ist.

Bereits beim Vertragsabschluss können oft ungeahnte Fehler begangen werden: Verlässt man beispielsweise die gesetzliche Krankenversicherung, da die Tarife der privaten Krankenversicherung einfach günstiger zu sein scheinen, und werden beim Abschluss des privaten Vertrages versehentlich falsche Angaben gemacht, zu denen oft sogar noch der Vermittler verleitet, kann der private Krankenversicherer, wenn der Versicherungsfall eintritt, die Leistung verweigern und den Vertrag sogar kündigen.


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