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Der weise Mann eilt seiner Zeit voraus,
der Kluge geht mit ihr auf allen Wegen,
der Schlaue beutet sie gehörig aus,
und nur der Dumme stellt sich ihr entgegen.
Johann W. Goethe
Mediation
Warum Mediation?
Besitz ist teuer und Geiz ist geil. Beides weiß auch unser Staat. Unübersehbar sind deshalb auch seine Bemühungen, die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Bürgern und Unternehmen aus seinem „Dienstleistungsangebot“ auszulagern. Wir wagen die Prognose, dass in 15 Jahren nur noch in absoluten Ausnahmefällen Streitigkeiten von der Justiz entschieden und auf diese Art beigelegt werden. An die Stelle dieser heute noch gängigen Praxis werden andere Beilegungsmechanismen treten, beispielsweise die Mediation. Dafür sprechen vier Beobachtungen:
In diese Richtung ging bereits die Reform zum 01.01.2002, wonach in jedem Prozess zunächst zwingend eine Güteverhandlung durchgeführt werden muss, und die Berufung als „Neuauflage“ eines Prozesses gibt es seitdem auch nicht mehr. Man soll sich also möglichst in einer einzigen Instanz einigen oder sich zumindest mit deren Ergebnis abfinden.
Die seit Anfang der neunziger Jahre kontinuierliche Anhebung der Streitwertstufen sowie der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten soll dem Bürger beibringen, dass er vielleicht doch nicht unbedingt einen Prozess führen, sondern sich nach alternativen Beilegungsmöglichkeiten umsehen sollte.
In einigen europäischen Ländern ist die Durchführung eines gescheiterten Mediationsverfahrens bereits unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass überhaupt ein Prozess geführt werden kann, und einzelne Bundesländer, nämlich Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, haben landesrechtlich bereits die Vorschaltung eines Mediationsverfahrens bei etlichen Streitigkeiten dringend vorgeschrieben.
In den meisten Bundesländern bieten die Gerichte mittlerweile sogar vor oder neben dem Verfahren die Durchführung von Mediationen durch Richter an.
Was ist Mediation?
Dies hört sich auf den ersten Blick für die meisten befremdlich an. Das rechtsuchende Publikum will dies auch nicht so richtig akzeptieren und ist skeptisch. Dies liegt aber daran, dass der Begriff Mediation auch meist noch missverstanden wird.
Mediation hat mit Recht und Justiz gar nichts zu tun. Mediation ist kein Schlichtungsverfahren, das mit einem Schlichterspruch enden könnte. Es ist kein Schiedsgericht mit Schiedsrichtern. Es ist auch kein Gütetermin eigener Art, in welchem den verstrittenen Parteien ein Vergleichsvorschlag nach dem anderen unterbreitet würde. Mediation ist vielmehr eine Technik der Gesprächsführung. Der Mediator versucht, die zerstrittenen Parteien überhaupt dazu zu bringen, miteinander zu reden, und anschließend hilft er ihnen, selbst zu einer Lösung zu kommen.
Was man von einem Mediator nicht erwarten darf: Ein Mediator wird nie sagen, wie er selbst die Sache beurteilt. Er wird nie einen Standpunkt einnehmen, wer mehr oder weniger Recht hat. Er wird den Parteien auch deshalb niemals von sich aus einen Einigungsvorschlag unterbreiten; er käme ja damit in die Verlegenheit, diesen Vorschlag zu begründen, und damit wäre er gezwungen, eine eigene Beurteilung des Streitfalles abzugeben. In diesem Moment aber bereits wäre er nicht mehr neutral. Ein Mediator muss also nicht unbedingt Jurist sein, und er braucht während der Mediation auch nicht rechtlich zu denken.
Dem gegenüber sollte ein Mediator aber über Souveränität und Ausstrahlung verfügen, denn er muss beiden Parteien oft zunächst einmal helfen, ein Tabu zu brechen: Der ausgebrochene Streit und das, worum es in diesem Streit geht, ist nämlich für viele verstrittene Parteien ein Tabu. In einem zweiten Schritt muss er die Parteien dazu bewegen, einander zu offenbaren, welches (wirtschaftliches oder persönliches) Interesse sich hinter ihren jeweiligen Standpunkten verbirgt, denn es ist bei jedem Streit so, dass – meist rechtlich begründete – Standpunkte aufgebaut werden, die als Schutzbastion für das geheim dahinter liegende Interesse verteidigt werden. Bis dahin braucht der Mediator nur die Fähigkeit, die Situation zu entflechten. Der dritte Schritt ist meist der schwierigste, wenn es darum geht, den Parteien dabei behilflich zu sein, für das jeweils andere Interesse Verständnis zu entwickeln, denn dies ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Bereitschaft entsteht, eine Lösung zu finden. Wenn es den Parteien dann aber gelingt, eine Lösung zu finden, muss diese Lösung dokumentiert werden. Es muß ein Schriftstück aufgesetzt werden, welches die Mediationsvereinbarung für auch später unmissverständlich wiedergibt und verhindert, dass sich die Parteien von der einmal gefundenen Lösung wieder lossagen. Umsetzbar oder, wie Juristen es auszudrücken pflegen „vollstreckungsfähig“ muss diese Lösung textlich erfasst sein, und diese Kunst beherrschen Anwälte als Mediatoren besser als Nichtjuristen. Sie sind daraufhin ausgebildet und geschult.
Anwälte und Mediation
Überhaupt: Was haben Anwälte im Mediationsverfahren überhaupt zu suchen? Diese Frage stellt sich nur auf den ersten Blick. Anwälte können zum einen als Mediatoren auftreten. Dazu müssen sie die Technik beherrschen, ein Mediationsgespräch überhaupt führen zu können. Dies erfordert eine zusätzliche Ausbildung, weil der reine Ablauf der Mediation keine juristische Tätigkeit im eigentlichen Sinne ist. Mediationstechnik lässt sich erlernen. Die Absolvierung einer Mediatorenausbildung heißt aber noch lange nicht, dass man auch wirklich Mediator ist. Dies ändert sich auch nicht dadurch, dass man sich selbst das nötige Einfühlungsvermögen, den Takt und die Fähigkeit zur Zurückhaltung beimisst, die ein Mediator von Haus aus als „Begabung“ schon mitbringen muss. Letztendlich zählt der Erfolg, nämlich die Häufigkeit, in der sich Parteien zu einer Verständigung gebracht werden.
Gerade in wirtschaftlich schwieriger gelagerten Angelegenheiten ist es sinnvoll, einen Anwalt mit in die Mediationsverhandlung zu nehmen. Der Anwalt ist dabei aber nicht wie im Prozess jemand, der für einen denkt und spricht, er hat hier die Rolle eines Beraters. Als Berater kann er dafür sorgen, dass auch alle wichtigen Aspekte des Falls tatsächlich in gebührender Weise angesprochen werden. Er kann einem sagen, in welchen einzelnen Positionen man eher stark aufgestellt ist, und in welchen schwach, auf welchen man unbedingt beharren sollte, und für welche sich das endgültige Zerstreiten mit der anderen Partei nicht lohnt. Anwälte betreiben während des Mediationsverfahrens im Stillen eine Parallelbetrachtung: Würde die Sache vor Gericht rechtlich anders beurteilt werden, als ihn die Partei nun in der Mediation selbst zu bewerten beginnt? Wie weit liegt die Ergebnisfindung in der Mediation von der juristischen Ergebnisfindung auseinander? Würde es in der prozessualen Auseinandersetzung vor dem Gericht deutlich günstiger verlaufen als nun im Mediationsgespräch? Gerade in komplizierter gelagerten Angelegenheiten ist es sogar sehr empfehlenswert, einen Anwalt ins Mediationsgespräch mitzunehmen.
Funktioniert Mediation?
Wir sehen, Sie sind immer noch skeptisch: Und das funktioniert? Es funktioniert. Es sind nicht nur Fälle, in denen es um augenscheinliche Animositäten zwischen den Parteien geht, wie sie in Familiensachen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig der Fall sind. Genau so lassen sich Streitigkeiten um Nebenkostenabrechnungen zwischen Vermieter und Mieter, Streitigkeiten zwischen Bauherr und Bauunternehmer, Aufsichtsrat und Vorstand einer Aktiengesellschaft oder zwischen Bank und Kapitalanleger lösen. Sogar solche Fälle, in denen sich die Parteien noch nie persönlich kennen gelernt haben, nicht einmal am Telefon, sondern mit Formularen, gedruckten Verträgen und Briefen korrespondiert wurde, sind durch Mediation zu bewältigen. Es funktioniert tatsächlich.
Was sind die Vorteile? Mediationsverfahren sind meist weniger kostenaufwendig als Gerichtsprozesse. Das Ergebnis findet sich meist auch schneller. Die Zeiträume lassen sich meist in Tagen oder Wochen definieren, nicht, wie in Gerichtsprozessen, in Monaten und Jahren. Vor allem aber: Wenn das Mediationsergebnis gefunden wird, sind die Parteien zufriedener. Es ist selten, dass vor Gericht die eine oder andere Partei voll und ganz gewinnt oder verliert. Wenn das “ Zwischenergebnis“ einem durch Gerichtsurteil beschert wird, ist man meist damit unzufrieden und meint, die Sache hätte sich gar nicht richtig gelohnt. Wenn man die Lösung in der Mediation selbst findet, tritt anstelle dieser Unzufriedenheit eine Zufriedenheit in der Gestalt, dass man sich freut, die Lösung selbst gefunden zu haben.
Tipps zur Mediation
Gibt es etwas besonderes zu beachten, wenn man eine Mediation durchführen will? Drei Faustregeln sollte man schon beachten:
Belassen Sie dem Mediator seine Unabhängigkeit. Erzählen oder schreiben Sie ihm nicht, wenn Sie ihn beauftragen, worum es geht. Die kleinste Vorbefassung macht die richtige Anwendung der Mediationstechnik unmöglich, und ein Scheitern der Mediation ist vorprogrammiert.
Wenn Sie einen Anwalt vor sich haben, und dieser zu einer Mediation rät, kann er trotzdem nur noch Anwalt sein, nicht mehr Mediator – siehe Regel 1. Sie müssen sich also von Anfang an gut überlegen, ob Sie den Anwalt mit ihrem Fall als Anwalt oder als Mediator aufsuchen wollen.
Denken Sie nicht, dass die Bitte um Mediation vom Gegner von vorn herein als Nachgeben oder Schwäche ausgelegt werden könnte, so dass die Sache so oder so schon so gut wie verloren sei. Umgekehrt müssen Sie den Trugschluss vermeiden, der andere hätte von vorn herein schon so gut wie kapituliert, wenn Ihnen von einer Partei ein Mediationsverfahren angetragen wird. Gleich, in welcher Rolle Sie sich befinden, ob in der Rolle desjenigen, der die Initiative zu einem Mediationsverfahren ergreift, oder in der Rolle desjenigen, dem die Durchführung eines Mediationsverfahrens angeboten wird: Sehen Sie darin die Bereitschaft der jeweils anderen Partei, ihren Standpunkt nicht mehr verbissen zu verteidigen, sondern Ihnen ihre wirklichen Interessen zu offenbaren. Darin besteht nämlich das eigene Entgegenkommen, denn mit der Ankündigung dieses „Tabubruchs“ ist es auch Ihnen nun erlaubt, die Interessen, die Sie wirklich bewegen, der anderen Partei „entgegen zu schleudern“.
Wir stehen Ihnen sowohl als Mediatoren als auch als Berater für Mediationsverfahren zur Verfügung. Wenn wir für Sie als Mediator tätig werden sollen, laden Sie das beigefügte Formblatt herunter, und schicken Sie es uns ausgefüllt zurück. Die dort abgefragten Angaben sind unbedingt nötig, und sollten deshalb auch vollständig gemacht werden. Sie sollten es aber bei diesen Angaben auch belassen. Faustregel: Was nicht auf die Zeilen des Formulars passt, ist zu viel.
Sie können uns aber auch als Berater heranziehen, wenn Sie wissen wollen, ob sich eine Sache für Mediation wirklich eignet oder wenn es darum geht, Sie in einem beginnenden oder laufenden Mediationsverfahren zu beraten.
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