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Kapitalanlagen

Noch vor zwanzig Jahren befasste sich die ganz überwiegende Mehrzahl der Geldanleger meist nur mit festverzinslichen Wertpapieren und Sparbüchern, und Aktien galt meist noch ein erhebliches Misstrauen. Der Kapitallebensversicherung als sehr langfristiger Geldanlage kam schon eine gewisse Bedeutung zu. Immobilien hingegen schreckten durch lange Kapitalbindung und das Risiko einer langfristigen Finanzierung ab.

Die „moderne“ Kapitalanlage stellte mehr und mehr auf Steuervergünstigungen ab, und gerade dadurch rückten scheinbar sichere Immobilien immer mehr in das Interesse zugleich immer breiter werdender Anlegerkreise. Durch die Aufteilung in Wohnungseigentum wurden Immobilien plötzlich zu überschaubaren Engagements, und Aktien verloren ihr negatives Image einer riskanten Kapitalanlage, wie sich seit dem Börsengang der Deutschen Telekom und durch den Ansturm von kleinen und großen Anlegern auf den Neuen Markt zeigte. Vor allem aber wurden – wiederum aus steuerlichen Gründen - direkte Unternehmensbeteiligungen angeboten, und zwar in der Form geschlossener Fonds: An Schiffen, Einkaufszentren, Kraftwerken oder Filmproduktionen beteiligten sich nun die Anleger, die sich aber oft nicht recht im Klaren darüber waren, dass sie damit unternehmerisches Risiko eingingen, und die meisten Anleger glaubten, dass die Engagements nicht riskanter sein könnten als Bundeswertpapiere. Diese Irrtümer sorgen regelmäßig für Streit zwischen Anlegern, Initiatoren und Vermittlern.

Wir standen in derartigen Auseinandersetzungen von Fall zu Fall sowohl auf der Seite der sich geprellt fühlenden Anleger als auch wehrten wir für Initiatoren und Vermittler derartiger Kapitalanlagen Schadenersatzansprüche ab. Aus den in zahlreichen Prozessen dieser Art gewonnenen Erfahrungen kamen wir in die Lage,

Anleger bei Anlageentscheidungen kompetent zu beraten, insbesondere über Chancen und Risiken beabsichtigter Investitionen aufzuklären; bereits bei Engagements ab 10.000,00 € stehen die Beratungskosten in einem sinnvollen Verhältnis zum Risiko.

für Anleger strategische Konzepte ihrer gesamten Vermögensanlage zu entwerfen und die Strategien professioneller Vermögensverwalter zu überprüfen.

Initiatoren von Kapitalanlagen durch Beratung bei der rechtlichen Konstruktion ihres Anlagemodells zu unterstützen, vor allem unter dem Gesichtspunkt, das Risiko von Prospekthaftungsansprüchen und sonstigen Schadenersatzansprüchen zu minimieren; gerne übernehmen wir auch die vollständige Erstellung des Prospekts in allen Teilen.

Vermittlern bei der Erstellung ihrer Vertriebskonzepte zu helfen, insbesondere bei der Auswahl der sich für das Produkt geeigneten Zielgruppe und dem Einsatz werbender Argumente, denn der am häufigsten zu Schadenersatzansprüchen führende Vorwurf ist eben der, ein Kapitalanlageprodukt mit für den konkreten Anleger unpassenden oder irreführenden Argumenten beworben zu haben.

Es ist erstaunlich, dass der Anreiz, durch diese und jene Kapitalanlage Steuern sparen zu können, alleine schon ausreicht, auch sich selbst als vorsichtig einschätzende Kapitalanleger zu oft abenteuerlicher Risikofreudigkeit zu verleiten. Eine Grundregel wird dabei übersehen: Das Finanzamt belohnt keine Renditegeschäfte (von solchen will es selbst nur profitieren, zB durch die Besteuerung von Zinsen); es geht immer nur um die Verringerung des Einkommens des Anlegers durch einen unternehmerischen Verlust, und die Steuerlast verringert sich erst dann, wenn dieser Verlust wirklich eingetreten ist. Allzu oft bleibt es dann gerade dabei.

In unserer Zeit, in der privater Vorsorge deutlich vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, rücken Kapitalanlagen zwangsläufig zu einem Schwerpunkt rechtlicher Beratung auf. Nicht selten glauben Anleger, das von ihnen gezeichnete Anlageprodukt eigne sich hervorragend, ein tragfähiger Baustein zur Altersvorsorge zu sein, und meist beruht dies auf falscher oder missverstandener Beratung des Vermittlers; in Wirklichkeit stürzt sich der Anleger stattdessen in ein atemberaubendes Spekulationsgeschäft, das er, wäre er bereits am Anfang umfassend beraten worden, niemals eingegangen wäre. Aus Vorsorge wird ungewollter Verlust. Vor diesem kann rechtzeitige Beratung schützen, geeigneter Weise, bevor die Anlageentscheidung fällt.

Die Zahl der Möglichkeiten, Kapital anzulegen, ist uferlos geworden. Kein Anleger vermag mehr die Besonderheiten der vielfältigen Produkte wirklich sicher zu kennen, und er wäre damit auch überfordert. Hier kann sich unabhängige Beratung als nützlich erweisen und vor allem vor Verlust schützen.

Stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir antworten Ihnen gerne.


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