Kapitalanlagen
Noch vor zwanzig Jahren befasste sich die ganz überwiegende
Mehrzahl der Geldanleger meist nur mit festverzinslichen Wertpapieren und
Sparbüchern, und Aktien galt meist noch ein erhebliches Misstrauen. Der
Kapitallebensversicherung als sehr langfristiger Geldanlage kam schon eine
gewisse Bedeutung zu. Immobilien hingegen schreckten durch lange Kapitalbindung
und das Risiko einer langfristigen Finanzierung ab.
Die „moderne“ Kapitalanlage stellte mehr und mehr
auf Steuervergünstigungen ab, und gerade dadurch rückten
scheinbar sichere Immobilien immer mehr in das Interesse zugleich immer breiter
werdender Anlegerkreise. Durch die Aufteilung in Wohnungseigentum wurden Immobilien
plötzlich zu überschaubaren Engagements, und Aktien
verloren ihr negatives Image einer riskanten Kapitalanlage, wie sich seit
dem Börsengang der Deutschen Telekom und durch den Ansturm von kleinen
und großen Anlegern auf den Neuen Markt zeigte. Vor allem aber wurden
– wiederum aus steuerlichen Gründen - direkte Unternehmensbeteiligungen
angeboten, und zwar in der Form geschlossener Fonds: An Schiffen,
Einkaufszentren, Kraftwerken oder Filmproduktionen beteiligten sich nun die
Anleger, die sich aber oft nicht recht im Klaren darüber waren, dass
sie damit unternehmerisches Risiko eingingen, und die meisten Anleger glaubten,
dass die Engagements nicht riskanter sein könnten als Bundeswertpapiere.
Diese Irrtümer sorgen regelmäßig für Streit zwischen
Anlegern, Initiatoren und Vermittlern.
Wir standen in derartigen Auseinandersetzungen von Fall zu
Fall sowohl auf der Seite der sich geprellt fühlenden Anleger als auch
wehrten wir für Initiatoren und Vermittler derartiger Kapitalanlagen
Schadenersatzansprüche ab. Aus den in zahlreichen Prozessen
dieser Art gewonnenen Erfahrungen kamen wir in die Lage,
Anleger
bei Anlageentscheidungen kompetent zu beraten, insbesondere über Chancen
und Risiken beabsichtigter Investitionen aufzuklären; bereits bei Engagements
ab 10.000,00 € stehen die Beratungskosten in einem sinnvollen Verhältnis
zum Risiko.
für
Anleger strategische Konzepte ihrer gesamten Vermögensanlage
zu entwerfen und die Strategien professioneller Vermögensverwalter zu
überprüfen.
Initiatoren
von Kapitalanlagen durch Beratung bei der rechtlichen Konstruktion ihres Anlagemodells
zu unterstützen, vor allem unter dem Gesichtspunkt, das Risiko von Prospekthaftungsansprüchen
und sonstigen Schadenersatzansprüchen zu minimieren; gerne übernehmen
wir auch die vollständige Erstellung des Prospekts in allen Teilen.
Vermittlern
bei der Erstellung ihrer Vertriebskonzepte zu helfen, insbesondere
bei der Auswahl der sich für das Produkt geeigneten Zielgruppe und dem
Einsatz werbender Argumente, denn der am häufigsten zu Schadenersatzansprüchen
führende Vorwurf ist eben der, ein Kapitalanlageprodukt mit für
den konkreten Anleger unpassenden oder irreführenden Argumenten beworben
zu haben.
Es ist erstaunlich, dass der Anreiz, durch diese und jene Kapitalanlage
Steuern sparen zu können, alleine schon ausreicht, auch sich selbst als
vorsichtig einschätzende Kapitalanleger zu oft abenteuerlicher Risikofreudigkeit
zu verleiten. Eine Grundregel wird dabei übersehen: Das Finanzamt belohnt
keine Renditegeschäfte (von solchen will es selbst nur profitieren, zB
durch die Besteuerung von Zinsen); es geht immer nur um die Verringerung des
Einkommens des Anlegers durch einen unternehmerischen Verlust, und die Steuerlast
verringert sich erst dann, wenn dieser Verlust wirklich eingetreten
ist. Allzu oft bleibt es dann gerade dabei.
In unserer Zeit, in der privater Vorsorge
deutlich vermehrte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, rücken Kapitalanlagen
zwangsläufig zu einem Schwerpunkt rechtlicher Beratung auf. Nicht selten
glauben Anleger, das von ihnen gezeichnete Anlageprodukt eigne sich hervorragend,
ein tragfähiger Baustein zur Altersvorsorge zu sein, und meist beruht
dies auf falscher oder missverstandener Beratung des Vermittlers; in Wirklichkeit
stürzt sich der Anleger stattdessen in ein atemberaubendes Spekulationsgeschäft,
das er, wäre er bereits am Anfang umfassend beraten worden, niemals eingegangen
wäre. Aus Vorsorge wird ungewollter Verlust. Vor diesem kann rechtzeitige
Beratung schützen, geeigneter Weise, bevor die Anlageentscheidung fällt.
Die Zahl der Möglichkeiten, Kapital anzulegen, ist uferlos
geworden. Kein Anleger vermag mehr die Besonderheiten der vielfältigen
Produkte wirklich sicher zu kennen, und er wäre damit auch überfordert.
Hier kann sich unabhängige Beratung als nützlich erweisen und vor
allem vor Verlust schützen.
Stellen Sie uns Ihre Fragen. Wir antworten Ihnen gerne.
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