Exkurs: Reform
der GmbH
Gerade die Möglichkeit, sich ausländischer Gesellschaftsformen
wie der Ltd. zu bedienen, um in Deutschland als Kapitalgesellschaft Geschäfte
zu tätigen, macht die deutsche GmbH logischerweise unattraktiv. Die Rechtspolitik
hat dies – erstaunlicherweise – auch erkannt, und in der ihr zu
eigenen Schwerfälligkeit gibt es augenblicklich Reformbestrebungen, die
jedoch wahrscheinlich erst 2008 zu einer Novellierung des GmbH–Gesetzes
führen werden. Die wichtigsten Neuerungen scheinen folgende zu sein:
Das erforderliche
Stammkapital soll nur noch € 10.000,00 betragen, und nur die Hälfte
soll bar eingezahlt werden, die andere Hälfte kann durch Sacheinlagen
erbracht werden.
Die neue
GmbH soll nicht mehr zwingend ihren Sitz in Deutschland ha-ben müssen.
Das Anmeldungs-
und Eintragungsverfahren soll beschleunigt werden; beispielsweise sollen behördliche
Gewerbegenehmigungen kein Eintragungshindernis mehr sei. Anmeldungen zum Handelsregister,
wie beispielsweise die Einreichung der Gesellschafterliste, soll (sogar aus-schließlich)
auf elektronischem Wege möglich sein.
Ob diese Veränderungen tatsächlich die deutsche
GmbH in die Zukunft hinein als Gestaltungsform einer Kapitalgesellschaft "international
konkurrenzfähig" machen können, darf ernstlich bezweifelt werden.
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