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Exkurs: Reform der GmbH

Gerade die Möglichkeit, sich ausländischer Gesellschaftsformen wie der Ltd. zu bedienen, um in Deutschland als Kapitalgesellschaft Geschäfte zu tätigen, macht die deutsche GmbH logischerweise unattraktiv. Die Rechtspolitik hat dies – erstaunlicherweise – auch erkannt, und in der ihr zu eigenen Schwerfälligkeit gibt es augenblicklich Reformbestrebungen, die jedoch wahrscheinlich erst 2008 zu einer Novellierung des GmbH–Gesetzes führen werden. Die wichtigsten Neuerungen scheinen folgende zu sein:

Das erforderliche Stammkapital soll nur noch € 10.000,00 betragen, und nur die Hälfte soll bar eingezahlt werden, die andere Hälfte kann durch Sacheinlagen erbracht werden.

Die neue GmbH soll nicht mehr zwingend ihren Sitz in Deutschland ha-ben müssen.

Das Anmeldungs- und Eintragungsverfahren soll beschleunigt werden; beispielsweise sollen behördliche Gewerbegenehmigungen kein Eintragungshindernis mehr sei. Anmeldungen zum Handelsregister, wie beispielsweise die Einreichung der Gesellschafterliste, soll (sogar aus-schließlich) auf elektronischem Wege möglich sein.

Ob diese Veränderungen tatsächlich die deutsche GmbH in die Zukunft hinein als Gestaltungsform einer Kapitalgesellschaft "international konkurrenzfähig" machen können, darf ernstlich bezweifelt werden.

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