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Unternehmensorganisation
Der hier verwendete Begriff der Unternehmensorganisation soll
nicht ausschließlich im betriebswirtschaftlichen Sinne aufgefasst werden.
Vielmehr umfasst er sowohl interne und externe Strukturen als auch gesellschaftsrechtliche
Gestaltungsmöglichkeiten eines Unternehmens. Kurzum: Es geht um das gesamte
betriebliche und unternehmerische Wirkungsfeld.
Ein Unternehmen, wie klein oder groß es auch sein mag,
wird um so erfolgreicher, je klarer es organisiert und strukturiert es ist.
Die Erfahrung lehrt: Gute Unternehmensorganisation führt zu Unternehmenserfolg,
da hierbei die drei Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit
sowie der Stabilität / Flexibilität umgesetzt werden.
Es stellt sich jedoch die Frage, wie viel Organisation man
dabei anwendet, denn auf das richtige Maß kommt es an.
Organisation ist rationierbar durch:
geringes Investitionspotential
begrenzte personelle Ressourcen
hohe Spezialisierung der Produktion
enger Kundenkontakt
flache Strukturen
hohe Flexibilität der Prozesse
einfache und übersichtliche Vertragsgestaltung
klare gesellschaftsrechtliche Unternehmensformen
In der Praxis haben wir es mit zwei Situationen zu tun:
1. Reorganisation von bestehenden Strukturen.
Solche müssen behutsam geändert werden.
2. Neugründung. Hier herrschen noch keine bestehenden
Strukturen.
Allgemein beobachten wir seit geraumer Zeit verschiedene Anlässe für
Maßnahmen der organisatorischen Veränderung. Zum einen handelt
es sich hierbei um veränderte oder neue Ziele und Aufgaben. In einem
solchen Fall dient die Organisation der Erreichung dieser Ziele.
Der zweite (und auch häufigere Anlass) ist der Leidensdruck. Starre,
Phlegmatismus und Beharrungsvermögen lassen ein Unternehmen oft lange
Zeit mit schlechten oder unangemessenen Strukturen leben. Erst ein gewisser
Leidensdruck erzwingt organisatorische Veränderungen.
Wie helfen Ihnen zweckmäßig bei der Lösung
Ihrer Probleme im Unternehmen, ungeachtet der Größe. Die richtige
Herangehensweise ist oft mehr als die halbe Miete.
Im ersten Schritt werden wir mit Ihnen gemeinsam den Ist-Zustand
des Unternehmens untersuchen. Anhand dieser getroffenen Feststellungen können
wir Ihnen verschiedene Lösungsansätze unterbreiten. Wir verstehen
unsere Aufgabe damit jedoch nicht als erledigt, sondern helfen Ihnen selbstverständlich
auch bei deren Umsetzung.
Gesellschaftsrechtliche Unternehmensorganisation
In klischeehaften Vorstellungen startet der junge Unternehmer,
wenn er vom Notar zurückgekehrt ist, nachdem er eine GmbH
gegründet hat. Und er ist der Überzeugung, dass diese GmbH bis zum
Rest seiner Unternehmertage die endgültige Organisationsform bleibt.
Viele Unternehmer – vor allem in den neuen Bundesländern –
haben erfahren, dass es verfehlt ist, die Gründung einer unternehmerischen
Existenz mit der Gründung einer GmbH gleichzusetzen, und gerade bei Existenzgründern
ist es wichtig, der zur Gepflogenheit gewordenen GmbH Alternativen gegenüber
zu stellen: Wenn gerade die junge GmbH in ihre erste Krise
kommt, müssen oft ungeahnte, aber unumgängliche strenge gesetzliche
Regelungen beachtet werden, die oft nichts anderes als einen schnellen Insolvenzantrag
übrig lassen. Der Unternehmer gilt dann als gescheitert, wenn er sich
nicht sogar schadensersatzpflichtig oder strafbar gemacht hat. Der zweite
Anlauf zu einer unternehmerischen Existenz wird dadurch – trotz eines
Gewinns an Erfahrung – erheblich schwieriger.
Neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts,
der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft,
den so genannten Personengesellschaften, gibt es aber nicht nur die Kapitalgesellschaften,
nämlich die Aktiengesellschaft und eben die GmbH, sondern
es gibt mittlerweile vom Gesetzgeber geschaffene neue Gesellschaftstypen wie
die Partnerschaftsgesellschaft, die vor allem für freie
Berufe geeignet ist, und das Recht der Europäischen Union ermöglicht
es auch, sich ausländischer Gesellschaftsformen zu be-dienen,
beispielsweise der englischen Limited (Ltd.). Diese Rechtsformen lassen sich
untereinander – nicht ganz beliebig – kombinieren, so dass man
schon den "sichersten Weg" finden kann, der das Ziel jeder rechtsanwaltlichen
Beratung sein sollte. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, wenn der Unternehmer
ganz alleine auftritt, beispielsweise als eingetragener Kaufmann.
Es sind nicht nur Haftungsfragen, die bei der Auswahl der Unternehmensor-ganisation
am Anfang eine Rolle spielen, sondern auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
eröffnen oder verschließen sich, und vor allem für die Frage
der Kapitalbeschaffung kann die Rechtsformwahl von entscheidender
Bedeutung sein.
Gesellschaftsrechtliche Beratung ist jedoch nicht nur bei
der Unternehmensgründung von Bedeutung, sondern auch später, wenn
es beispielsweise darum geht, neue Geschäftsfelder zu
finden oder einzelne Geschäftsfelder aus dem Unternehmen auszugliedern,
Tochterunternehmen entstehen zu lassen, die Rechtsform zu ändern (Umwandlung)
oder sich beispielsweise mit anderen Unternehmen zu vereinigen (Fusion).
Auch für den Fall, dass mehr oder weniger risikofreudige Kapitalgeber
beitreten wollen, sind Neugliederungen er-forderlich; vor allem dies erfordert
interessengerechte Lösungen, denn in jedem Falle ist darauf zu achten,
dass Streit unter Gesellschaftern bestmöglich vermieden wird. Auseinandersetzungen
in Gesellschafterkreisen können oft ungeahnte Folgen größter
Tragweite erreichen, wenn beispielsweise Banken sich nicht mehr an abgegebene
Kreditzusagen halten, weil ihnen das Risiko zu groß wird, Unternehmen
mit einer ungewissen Zukunft zu finanzieren. Überhaupt wirkt eine solide
Unternehmensorganisation nach außen auf alle Ge-schäftspartner
vertrauensbildend.
Auch unternehmensintern kann es sich von Fall zu Fall empfehlen,
die gesellschaftsrechtliche Organisation zu überdenken. So kann es beispielsweise
darum gehen, Familienmitglieder eines Einzelunternehmers oder dessen potentielle
Erben als Mitunternehmer einzubinden oder gerade für den Erbfall dafür
zu sorgen, dass das Unternehmen nicht in die Hand einer sich zerstreitenden
Erbengemeinschaft fällt, sondern dass statt dessen von vorne herein ein
klar definierter Gesellschafterkreis entsteht. Ob und in welche Rechtsform
jedoch im Einzelfall umgewandelt wird, will genau erwogen sein.
Gleiche Sorgfalt ist auf den Verkauf von Unternehmen anzuwenden.
Dabei spielen vor allem auch steuerliche Auswirkungen bei
der rechtlichen Gestaltung eine erhebliche Rolle.
Das Ende eines Unternehmens muss jedoch nicht dessen Verkauf
oder seine Insolvenz sein; gerade bei Kapitalgesellschaften kommt der Liquidation
eine erhebliche Bedeutung zu. Die Liquidation ist keineswegs
ein unrühmliches Ende, für das sie oft verfehlterweise gehalten
wird, sondern sie die endgültige Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens,
wenn die Gesellschafter ihren Betrieb nicht mehr so, wie er bis dahin geführt
wurde, fortsetzen können oder wollen. Der Liquidator regelt dann die
Verbindlichkeiten mit den Gläu-bigern, wickelt die sonstigen Schuldverhältnisse
des Unternehmens ab, und schließlich wird der Vermögensüberschuss
an die Gesellschafter verteilt. Erst dann ist das organisatorische Gefüge
"Unternehmen" zu Ende gebracht. Dies kann oft jahrelang dauern.
Ob eine Liquidation sinnvoll oder angezeigt ist, prüfen wir für
Sie gerne im Einzelfall, und wenn Sie dies wünschen, begleiten wir die
Liquidation Ihres Unternehmens ebenso beratend wie selbsttätig.
Die Beratung von Unternehmen betreiben wir aber noch auf einem
anderen Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Unternehmensfinanzierung.
Dabei kann es um Eigenkapitalbeschaffung ebenso gehen, wie
um die Beschaffung von Krediten und von Fördermitteln.
Auch hier gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die in ihrer
Fülle fast uferlos sind, sodass wir davon absehen müssen, dies an
dieser Stelle in allen Einzelheiten darzustellen. Auch wenn Sie sich nur vage
mit derartigen Überlegungen tragen, sind wir Ihnen gerne behilflich,
Ihre Vorstellungen zur Ihrer Unternehmensfinanzierung zu präzisieren
und geeignete Lösungsvorschläge zu finden.
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