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Unternehmensorganisation

Der hier verwendete Begriff der Unternehmensorganisation soll nicht ausschließlich im betriebswirtschaftlichen Sinne aufgefasst werden. Vielmehr umfasst er sowohl interne und externe Strukturen als auch gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Unternehmens. Kurzum: Es geht um das gesamte betriebliche und unternehmerische Wirkungsfeld.

Ein Unternehmen, wie klein oder groß es auch sein mag, wird um so erfolgreicher, je klarer es organisiert und strukturiert es ist. Die Erfahrung lehrt: Gute Unternehmensorganisation führt zu Unternehmenserfolg, da hierbei die drei Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Zweckmäßigkeit sowie der Stabilität / Flexibilität umgesetzt werden.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie viel Organisation man dabei anwendet, denn auf das richtige Maß kommt es an.
Organisation ist rationierbar durch:

    geringes Investitionspotential
    begrenzte personelle Ressourcen
    hohe Spezialisierung der Produktion
    enger Kundenkontakt
    flache Strukturen
    hohe Flexibilität der Prozesse
    einfache und übersichtliche Vertragsgestaltung
    klare gesellschaftsrechtliche Unternehmensformen

In der Praxis haben wir es mit zwei Situationen zu tun:

1. Reorganisation von bestehenden Strukturen. Solche müssen behutsam geändert werden.
2. Neugründung. Hier herrschen noch keine bestehenden Strukturen.


Allgemein beobachten wir seit geraumer Zeit verschiedene Anlässe für Maßnahmen der organisatorischen Veränderung. Zum einen handelt es sich hierbei um veränderte oder neue Ziele und Aufgaben. In einem solchen Fall dient die Organisation der Erreichung dieser Ziele.
Der zweite (und auch häufigere Anlass) ist der Leidensdruck. Starre, Phlegmatismus und Beharrungsvermögen lassen ein Unternehmen oft lange Zeit mit schlechten oder unangemessenen Strukturen leben. Erst ein gewisser Leidensdruck erzwingt organisatorische Veränderungen.

Wie helfen Ihnen zweckmäßig bei der Lösung Ihrer Probleme im Unternehmen, ungeachtet der Größe. Die richtige Herangehensweise ist oft mehr als die halbe Miete.

Im ersten Schritt werden wir mit Ihnen gemeinsam den Ist-Zustand des Unternehmens untersuchen. Anhand dieser getroffenen Feststellungen können wir Ihnen verschiedene Lösungsansätze unterbreiten. Wir verstehen unsere Aufgabe damit jedoch nicht als erledigt, sondern helfen Ihnen selbstverständlich auch bei deren Umsetzung.


Gesellschaftsrechtliche Unternehmensorganisation

In klischeehaften Vorstellungen startet der junge Unternehmer, wenn er vom Notar zurückgekehrt ist, nachdem er eine GmbH gegründet hat. Und er ist der Überzeugung, dass diese GmbH bis zum Rest seiner Unternehmertage die endgültige Organisationsform bleibt. Viele Unternehmer – vor allem in den neuen Bundesländern – haben erfahren, dass es verfehlt ist, die Gründung einer unternehmerischen Existenz mit der Gründung einer GmbH gleichzusetzen, und gerade bei Existenzgründern ist es wichtig, der zur Gepflogenheit gewordenen GmbH Alternativen gegenüber zu stellen: Wenn gerade die junge GmbH in ihre erste Krise kommt, müssen oft ungeahnte, aber unumgängliche strenge gesetzliche Regelungen beachtet werden, die oft nichts anderes als einen schnellen Insolvenzantrag übrig lassen. Der Unternehmer gilt dann als gescheitert, wenn er sich nicht sogar schadensersatzpflichtig oder strafbar gemacht hat. Der zweite Anlauf zu einer unternehmerischen Existenz wird dadurch – trotz eines Gewinns an Erfahrung – erheblich schwieriger.

Neben der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, der offenen Handelsgesellschaft und der Kommanditgesellschaft, den so genannten Personengesellschaften, gibt es aber nicht nur die Kapitalgesellschaften, nämlich die Aktiengesellschaft und eben die GmbH, sondern es gibt mittlerweile vom Gesetzgeber geschaffene neue Gesellschaftstypen wie die Partnerschaftsgesellschaft, die vor allem für freie Berufe geeignet ist, und das Recht der Europäischen Union ermöglicht es auch, sich ausländischer Gesellschaftsformen zu be-dienen, beispielsweise der englischen Limited (Ltd.). Diese Rechtsformen lassen sich untereinander – nicht ganz beliebig – kombinieren, so dass man schon den "sichersten Weg" finden kann, der das Ziel jeder rechtsanwaltlichen Beratung sein sollte. Manchmal kann es sogar sinnvoll sein, wenn der Unternehmer ganz alleine auftritt, beispielsweise als eingetragener Kaufmann.
Es sind nicht nur Haftungsfragen, die bei der Auswahl der Unternehmensor-ganisation am Anfang eine Rolle spielen, sondern auch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen oder verschließen sich, und vor allem für die Frage der Kapitalbeschaffung kann die Rechtsformwahl von entscheidender Bedeutung sein.

Gesellschaftsrechtliche Beratung ist jedoch nicht nur bei der Unternehmensgründung von Bedeutung, sondern auch später, wenn es beispielsweise darum geht, neue Geschäftsfelder zu finden oder einzelne Geschäftsfelder aus dem Unternehmen auszugliedern, Tochterunternehmen entstehen zu lassen, die Rechtsform zu ändern (Umwandlung) oder sich beispielsweise mit anderen Unternehmen zu vereinigen (Fusion). Auch für den Fall, dass mehr oder weniger risikofreudige Kapitalgeber beitreten wollen, sind Neugliederungen er-forderlich; vor allem dies erfordert interessengerechte Lösungen, denn in jedem Falle ist darauf zu achten, dass Streit unter Gesellschaftern bestmöglich vermieden wird. Auseinandersetzungen in Gesellschafterkreisen können oft ungeahnte Folgen größter Tragweite erreichen, wenn beispielsweise Banken sich nicht mehr an abgegebene Kreditzusagen halten, weil ihnen das Risiko zu groß wird, Unternehmen mit einer ungewissen Zukunft zu finanzieren. Überhaupt wirkt eine solide Unternehmensorganisation nach außen auf alle Ge-schäftspartner vertrauensbildend.

Auch unternehmensintern kann es sich von Fall zu Fall empfehlen, die gesellschaftsrechtliche Organisation zu überdenken. So kann es beispielsweise darum gehen, Familienmitglieder eines Einzelunternehmers oder dessen potentielle Erben als Mitunternehmer einzubinden oder gerade für den Erbfall dafür zu sorgen, dass das Unternehmen nicht in die Hand einer sich zerstreitenden Erbengemeinschaft fällt, sondern dass statt dessen von vorne herein ein klar definierter Gesellschafterkreis entsteht. Ob und in welche Rechtsform jedoch im Einzelfall umgewandelt wird, will genau erwogen sein.
Gleiche Sorgfalt ist auf den Verkauf von Unternehmen anzuwenden. Dabei spielen vor allem auch steuerliche Auswirkungen bei der rechtlichen Gestaltung eine erhebliche Rolle.

Das Ende eines Unternehmens muss jedoch nicht dessen Verkauf oder seine Insolvenz sein; gerade bei Kapitalgesellschaften kommt der Liquidation eine erhebliche Bedeutung zu. Die Liquidation ist keineswegs ein unrühmliches Ende, für das sie oft verfehlterweise gehalten wird, sondern sie die endgültige Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens, wenn die Gesellschafter ihren Betrieb nicht mehr so, wie er bis dahin geführt wurde, fortsetzen können oder wollen. Der Liquidator regelt dann die Verbindlichkeiten mit den Gläu-bigern, wickelt die sonstigen Schuldverhältnisse des Unternehmens ab, und schließlich wird der Vermögensüberschuss an die Gesellschafter verteilt. Erst dann ist das organisatorische Gefüge "Unternehmen" zu Ende gebracht. Dies kann oft jahrelang dauern. Ob eine Liquidation sinnvoll oder angezeigt ist, prüfen wir für Sie gerne im Einzelfall, und wenn Sie dies wünschen, begleiten wir die Liquidation Ihres Unternehmens ebenso beratend wie selbsttätig.

Die Beratung von Unternehmen betreiben wir aber noch auf einem anderen Gebiet, nämlich auf dem Gebiet der Unternehmensfinanzierung. Dabei kann es um Eigenkapitalbeschaffung ebenso gehen, wie um die Beschaffung von Krediten und von Fördermitteln. Auch hier gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die in ihrer Fülle fast uferlos sind, sodass wir davon absehen müssen, dies an dieser Stelle in allen Einzelheiten darzustellen. Auch wenn Sie sich nur vage mit derartigen Überlegungen tragen, sind wir Ihnen gerne behilflich, Ihre Vorstellungen zur Ihrer Unternehmensfinanzierung zu präzisieren und geeignete Lösungsvorschläge zu finden.

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