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Bauwirtschaft

Die Zeiten der Hoch- und auch vereinzelter Sonderkonjukturen im Bauhauptgewerbe sind vorbei. Das Geschäftsklima dieses wesentlichen Wirtschaftszweiges ist bereits seit Jahren drastisch abgekühlt und befindet sich auf einem unbefriedigenden Niveau. Tendenziell weiter sinkende Auftragseingänge geben kaum Chancen auf Umsatzzuwachs und führen zu Personalabbau.

Letztmalig aus den Aufträgen zur Beseitigung der Flutschäden vom August 2002 konnten beispielsweise im Freistaat Sachsen Umsatzzuwächse bei vereinzelten kleinen und mittelständischen Unternehmen verzeichnet werden. Auf – wenn auch vorübergehend umsatzsteigernde - Naturkatastrophen will und kann niemand hoffen. Die bundesweit, insbesondere für kleine und mittelständische Bauunternehmen schwierige Marktsituation, erfordert um so mehr Wissen um eine erfolgreiche Auftragsbindung und Auftragsabwicklung. Angesichts der in nahezu jedem Bauvorhaben allein aufgrund der Vielzahl der Beteiligten auftretenden Störungen im Bauablauf und betroffenen komplexen Rechtsmaterien, kann nur derjenige erfolgreich sein, der in jeder Situation seine Rechte und Pflichten kennt und diese auch schnell und zielsicher durchsetzen kann.

Sowohl in den Bauboom–Zeiten der Neunziger Jahre als auch den konjukturschwachen Jahren seit 2000 wurden zahlreiche Auftragnehmer, aber auch Auftraggeber bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen durch unsere Anwälte betreut. Die wirtschaftlich größten Erfolge wurden für Unternehmen erzielt, welche unsere Beratungs- und Betreuungsleistungen bereits bei der Planung der Aufträge, der Vertragsanbahnung und – gestaltung, der Preisermittlung sowie des Bauablaufes in Anspruch nahmen. Bei Störungen im Bauablauf und durch konsequentes Nachtragsmanagement konnte so umgehend und erfolgreich zur Sicherung der Ansprüche reagiert werden.

Unsere zum einen auf privates und öffentliches Baurecht, zum anderen auf Architektenrecht spezialisierten Anwälte sind anhand ihrer jahrelangen praktischen Befassung der richtige Ansprechpartner für

anbietende Bauunternehmer im Vergabe- und Nachprüfungsverfahren. Wir beraten und betreuen Sie bei der Angebotserstellung und vertreten Sie zielgerichtet während des gesamten Verfahrens

Bauunternehmen und Handwerker. Zur Sicherung Ihrer Ansprüche erstellen wir Angebote und betreuen Preisermittlungen. Wir gestalten und verhandeln interessengerecht Verträge aus und treffen für Sie während des gesamten Bauablaufes die richtigen Entscheidungen, reagieren auf alle auftretenden Probleme umgehend und kompetent. Aufgrund der naturgemäß zahlreichen Beteiligten an einem Bauprojekt ist ein gestörter Ablauf die Regel, ein komplikationsloses Bauvorhaben die Ausnahme. Obwohl dieser Umstand vielen Bauunternehmen und Architekten nur zu bekannt ist, wird oft übersehen, welches wirtschaftliches Potential in einer anwaltlichen Betreuung steckt. Ein spezielles Inkasso- und Recherchekonzept verhilft Ihnen aufgrund eines sinnvollen Nutzen-Kosten- Verhältnisses ohne weitere Einbußen zum Ziel zu gelangen.

Architekten und Ingenieure. Wir sichern im Rahmen öffentlicher und privater Aufträge Honoraransprüche, wir beraten und treten bei der erfolgreichen Planung und Überwachung eines Projektes für den Architekten auf, der sich insbesondere in der anspruchsvollen Rolle des Bauleiters gegenüber dem Bauherren und dem ausführenden Bauunternehmen gleichsam behaupten muss. Das Leistungsbild des Architekten als Bauleiter/Objektüberwacher umfasst umfangreiche Rechtskenntnisse, das Haftungspotential ist enorm. Wir wehren Haftungsansprüche ab. Dem Architekten die Möglichkeit zu geben, das kreative Element seiner Tätigkeit wieder in den Vordergrund rücken zu können, ist unser Ziel.

Private Bauherren. Wir unterstützen Sie gleichermaßen bei der Entwicklung und Umsetzung ihres individuellen Bauvorhabens. Wir haben ein Konzept erstellt, welches auf der Basis der individuellen Anforderungen dem Bauherren einen Überblick über seinen Handlungsbedarf gibt und eine effiziente Abarbeitung aller Aufgaben garantiert. Unsere Checklisten, ermöglichen es in Aufgabenverteilung mit dem Architekten, schnell und unkompliziert an die notwendigen behördlichen Genehmigungen, die richtige Baufinanzierung, die richtigen Vertragspartner sowie die notwendigen Versicherungen zu gelangen.


Unsere Anwälte bilden sich stetig weiter und beraten Sie auch über steuerliche Auswirkungen Ihrer Entscheidungen in dem jeweiligen Fachgebiet. Wir werden Sie über die Möglichkeiten einer anwaltlichen Betreuung, gleich ob Sie Auftragnehmer oder Auftraggeber, leitender Architekt, gewerblicher oder privater Bauherr sind, gern kostenlos informieren. Sie werden schnell feststellen, welche wirtschaftlichen Vorteile Ihnen dieser Wissens- und Handlungsvorsprung bietet.

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