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Arbeitsrecht

Wer sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes auskennt, weiß, dass man es treffender „Arbeitnehmerschutzrecht“ nennen sollte. Seine Regelungen wirken kompliziert, sie erscheinen unübersichtlich, weil sie über eine Unzahl von Einzelgesetzten verstreut sind, und es ist ihre Eigenart, dass vor allem Arbeitgeber in ihnen den Inbegriff der Behinderung ihrer unternehmerischen Freiheit sehen. Wie in vielen Klischees steckt auch in diesen Ansichten durchaus ein wahrer Kern, und zumindest als Arbeitgeber sollte man sich geeigneter Weise gerade auf diesem Rechtsgebiet nicht alleine vertreten, sondern einem - seinem - Anwalt vertrauen.

Die meisten Fehleinschätzungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts beruhen auf der Annahme, dass ein Arbeitsverhältnis ein ganz normaler Vertrag sei, wonach der Arbeitnehmer zu arbeiten, und der Arbeitgeber ihn dafür zu bezahlen hätte. Diese Betrachtungsweise ist eben nur die halbe Wahrheit, denn ein Arbeitsverhältnis enthält nicht nur diese Rechte und Pflichten, sondern ist, wie es das Bundesarbeitsgericht formulierte, sozialer Besitzstand.

Den Arbeitgeber treffen deshalb stets auch sehr weitreichende Fürsorgepflichten, und so muss er den Arbeitnehmer beispielsweise beim Abschluss von Aufhebungsverträgen über die Konsequenzen bei der Arbeitslosenversicherung aufklären, er muss in seinem Betrieb die Texte bestimmter arbeitsrechtlicher Vorschriften durch Aushang sichtbar machen, er muss seine Arbeitsnehmer gleich und gerecht behandeln, und er muss einzelne beispielsweise vor dem Mobbing anderer schützen, so gut es geht. Diese Aufzählung ist natürlich nur exemplarisch, aber allein diese Beispiele zeigen, dass es im Einzelfall nicht gerade einfach für den Arbeitgeber ist, zu erkennen, welche Fürsorgepflichten ihn überhaupt treffen und wie weit diese gehen.

Den Arbeitnehmer treffen aus dieser Besonderheit des Arbeitsverhältnisses ebenfalls weitergehende Pflichten, beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht und die Treuepflicht.

Wenn es zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kommt, haben diese oft ihren Ursprung darin, dass einer der beiden Seiten diese jeweiligen Pflichtenkreise falsch eingeschätzt hat.

Ob man vor das Arbeitsgericht ziehen muss, ist oft eine Frage des Einzelfalls. Es gibt Fälle, in denen eine Mediation oder eine Schiedsstelle das erfolgreichere Instrument der Konfliktbewältigung sein kann, da ein Prozess oft über eine negative Symbolkraft verfügt, die als unerfreuliche Folge meist eine weitere Zusammenarbeit irreparabel beeinträchtigt. Gerade bei Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung sollte unbedingt jede sich nur bietende Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung ausgeschöpft werden, um jahrelange Grabenkriege zu vermeiden. Auch sollte verhindert werden, dass in der gesamten Belegschaft Unruhe oder Unzufriedenheit entsteht und der Betrieb insgesamt darunter leidet. Die mittelbare Folge solcher Konflikte wäre stets, dass letztlich sogar Arbeitsplätze in zumindest mittelbare Gefahr geraten.

In anderen Fällen kann es sogar dringend angezeigt sein, sich möglichst rasch der Hilfe des Arbeitsgerichts zu versichern, und zwar nicht nur in Eilverfahren oder in Kündigungsschutzverfahren, in denen eine dreiwöchige Frist einzuhalten ist, nach deren Auslauf eine Kündigung ohne wenn und aber wirksam würde. Für viele Tarifverträge, die oft inhaltlich den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gar nicht richtig geläufig sind, sind nämlich Fristen vorgesehen, in welchem die Rechte ausgeübt und die Ansprüche geltend gemacht werden müssen, ansonsten wären sie für immer verloren (tarifvertragliche Ausschlussfristen).

Der Versuch, alle Fragen des Arbeitsrechts vorliegend in gebotener Kürze anzusprechen, muss zwangsläufig fehlschlagen, und wir wissen, dass wir die Vielfalt arbeitsrechtlicher Fragenkreise hier nur oberflächlich und unvollständig skizziert haben. Ob Sie aber nun Fragen zu einem individuellen Arbeitsvertrag haben, oder ob Sie sich mit Überlegungen für einen Sozialplan, eine Betriebsvereinbarung oder aus einem Tarifvertrag befassen: Stellen Sie uns Ihre Fragen aus dem Gebiet des Arbeitsrechts, und wir werden Sie Ihnen verständlich beantworten und gemeinsam mit Ihnen handhabbare Lösungen entwickeln.

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