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Arbeitsrecht
Wer sich auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes auskennt, weiß,
dass man es treffender „Arbeitnehmerschutzrecht“ nennen sollte.
Seine Regelungen wirken kompliziert, sie erscheinen unübersichtlich,
weil sie über eine Unzahl von Einzelgesetzten verstreut sind, und es
ist ihre Eigenart, dass vor allem Arbeitgeber in ihnen den Inbegriff der Behinderung
ihrer unternehmerischen Freiheit sehen. Wie in vielen Klischees steckt auch
in diesen Ansichten durchaus ein wahrer Kern, und zumindest als Arbeitgeber
sollte man sich geeigneter Weise gerade auf diesem Rechtsgebiet nicht alleine
vertreten, sondern einem - seinem - Anwalt vertrauen.
Die meisten Fehleinschätzungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts
beruhen auf der Annahme, dass ein Arbeitsverhältnis ein ganz normaler
Vertrag sei, wonach der Arbeitnehmer zu arbeiten, und der Arbeitgeber ihn
dafür zu bezahlen hätte. Diese Betrachtungsweise ist eben nur die
halbe Wahrheit, denn ein Arbeitsverhältnis enthält nicht nur diese
Rechte und Pflichten, sondern ist, wie es das Bundesarbeitsgericht formulierte,
sozialer Besitzstand.
Den Arbeitgeber treffen deshalb stets auch sehr weitreichende
Fürsorgepflichten, und so muss er den Arbeitnehmer beispielsweise beim
Abschluss von Aufhebungsverträgen über die Konsequenzen bei der
Arbeitslosenversicherung aufklären, er muss in seinem Betrieb die Texte
bestimmter arbeitsrechtlicher Vorschriften durch Aushang sichtbar machen,
er muss seine Arbeitsnehmer gleich und gerecht behandeln, und er muss einzelne
beispielsweise vor dem Mobbing anderer schützen, so gut es geht. Diese
Aufzählung ist natürlich nur exemplarisch, aber allein diese Beispiele
zeigen, dass es im Einzelfall nicht gerade einfach für den Arbeitgeber
ist, zu erkennen, welche Fürsorgepflichten ihn überhaupt treffen
und wie weit diese gehen.
Den Arbeitnehmer treffen aus dieser Besonderheit des Arbeitsverhältnisses
ebenfalls weitergehende Pflichten, beispielsweise die Verschwiegenheitspflicht
und die Treuepflicht.
Wenn es zu Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
kommt, haben diese oft ihren Ursprung darin, dass einer der beiden Seiten
diese jeweiligen Pflichtenkreise falsch eingeschätzt hat.
Ob man vor das Arbeitsgericht ziehen muss, ist oft eine Frage
des Einzelfalls. Es gibt Fälle, in denen eine Mediation oder eine Schiedsstelle
das erfolgreichere Instrument der Konfliktbewältigung sein kann, da ein
Prozess oft über eine negative Symbolkraft verfügt, die als unerfreuliche
Folge meist eine weitere Zusammenarbeit irreparabel beeinträchtigt. Gerade
bei Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung
sollte unbedingt jede sich nur bietende Möglichkeit einer außergerichtlichen
Beilegung ausgeschöpft werden, um jahrelange Grabenkriege zu vermeiden.
Auch sollte verhindert werden, dass in der gesamten Belegschaft Unruhe oder
Unzufriedenheit entsteht und der Betrieb insgesamt darunter leidet. Die mittelbare
Folge solcher Konflikte wäre stets, dass letztlich sogar Arbeitsplätze
in zumindest mittelbare Gefahr geraten.
In anderen Fällen kann es sogar dringend angezeigt sein,
sich möglichst rasch der Hilfe des Arbeitsgerichts zu versichern, und
zwar nicht nur in Eilverfahren oder in Kündigungsschutzverfahren, in
denen eine dreiwöchige Frist einzuhalten ist, nach deren Auslauf eine
Kündigung ohne wenn und aber wirksam würde. Für viele Tarifverträge,
die oft inhaltlich den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gar nicht richtig geläufig
sind, sind nämlich Fristen vorgesehen, in welchem die Rechte ausgeübt
und die Ansprüche geltend gemacht werden müssen, ansonsten wären
sie für immer verloren (tarifvertragliche Ausschlussfristen).
Der Versuch, alle Fragen des Arbeitsrechts vorliegend in gebotener
Kürze anzusprechen, muss zwangsläufig fehlschlagen, und wir wissen,
dass wir die Vielfalt arbeitsrechtlicher Fragenkreise hier nur oberflächlich
und unvollständig skizziert haben. Ob Sie aber nun Fragen zu einem individuellen
Arbeitsvertrag haben, oder ob Sie sich mit Überlegungen für einen
Sozialplan, eine Betriebsvereinbarung oder aus einem Tarifvertrag befassen:
Stellen Sie uns Ihre Fragen aus dem Gebiet des Arbeitsrechts, und wir werden
Sie Ihnen verständlich beantworten und gemeinsam mit Ihnen handhabbare
Lösungen entwickeln. |
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